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Letzte Aktualisierung: 14. April 2025
Diese Seite wird laufend aktualisiert.
In einer Zeit dynamischer wirtschaftspolitischer Entwicklungen steht die AHK USA und die Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft (RGIT) in Washington, D.C. weiterhin als verlässlicher Partner an Ihrer Seite. Als Brücke zwischen der deutschen Wirtschaft und dem US-Markt unterstützen wir Sie dabei, Orientierung zu behalten, Risiken frühzeitig zu erkennen und tragfähige Entscheidungen zu treffen. Mit aktuellen Informationen, regionaler Expertise und dem dezentralen Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern in den USA begleiten wir Sie durch die Herausforderungen der neuen US-Zollpolitik.
Die US-Regierung unter Präsident Trump hat im März und April 2025 neue umfassende Zölle eingeführt, die sowohl geografisch (über den International Emergency Economic Powers Act – IEEPA) als auch sektoral (über Section 232 des Trade Expansion Act) greifen. Die Maßnahmen betreffen den Transatlantikhandel in zahlreiche Branchen, darunter Automobil, Energieprodukte und Stahl/Aluminium. Diese Übersicht bietet deutschen Unternehmen eine kompakte Grundlage zur Einschätzung der Entwicklungen, möglicher Auswirkungen auf bestehende Lieferketten sowie strategischer Handlungsoptionen im US-Markt.
Neue Zölle ab April 2025 - Breite Anwendung, u.a. 10 Prozent global, 20 Prozent auf EU, (vorerst bis zum 13. Juli 2025 pausiert, es gelten die 10 Prozent und 25% auf Stahl, Aluminium und Autos), 145 Prozent auf China
IEEPA-Maßnahmen - Legitimiert neue reziproke Zölle – Begründung: Nationale Sicherheit
Section 232 Zölle - Zielgerichtet auf Stahl, Aluminium, Fahrzeuge und Autoteile
USMCA-Regelungen - Kanada & Mexiko vorerst ausgenommen – Herkunftsnachweis entscheidend
Zukunftsrisiken - Auslaufen der De-Minimis-Regel für China am 2. Mai – Compliance wird wichtiger
Quelle: White House
Aktualisierung 14. April: Am Sonntag, den 13. April, kündigte US-Präsident Trump eine geplante Ausweitung sektorenspezifischer Zölle auf Halbleiter sowie eine erneute Bewertung der gesamten Elektronik-Wertschöpfungskette an. Dies könnte künftig auch Produkte wie Smartphones, Laptops und weitere Elektronikartikel betreffen. Parallel dazu ist die Einführung zusätzlicher Zölle auf pharmazeutische Erzeugnisse vorgesehen. Beide Maßnahmen sollen laut US-Handelsminister Howard Lutnick voraussichtlich innerhalb der kommenden ein bis zwei Monate umgesetzt werden. Eine abschließende Benennung der konkret betroffenen Produktgruppen steht derzeit noch aus.
25 Prozent Zoll auf Ölimporte aus Venezuela (angekündigt, aber noch nicht umgesetzt)
Sollten die bestehenden IEEPA-Zölle im Zusammenhang mit Fentanyl und Migration aufgehoben werden, unterliegen nicht-USMCA-konforme Waren einem reziproken Zollsatz von 12 Prozent. USMCA-konforme Waren profitieren weiterhin von einer bevorzugten Zollbehandlung.
Bemerkenswerte (nicht vollständige) Ausnahmen von den reziproken Zöllen:
Für Produkte mit einem US-Wertanteil von mindestens 20 Prozent wird der neue Zollsatz nur auf den nicht-US-amerikanischen Anteil angewendet.
Die folgenden Energieprodukte und Vorprodukte sind von den neuen reziproken Zöllen ausgenommen:
Aktualisierung vom 11. April: Der ranghöchste Demokrat im Finanzausschuss des US-Senats, Ron Wyden (D-Oregon), und Senator Rand Paul (R-Kentucky) haben am Donnerstag einen Gesetzentwurf eingebracht, der die unter Präsident Trump verhängten Zölle aufheben soll. Der Gesetzentwurf wird von weiteren Senator:innen mitgetragen, über welches laut dem Büro von Senator Wyden kurz nach der Rückkehr des Senats aus der aktuellen Sitzungsunterbrechung (14-25. April) abgestimmt werden soll.
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Mit Ausnahme von China werden die Sonderzölle grundsätzlich nicht addiert. In der Regel gehen waren- bzw. sektorbezogene Sonderzölle den länderbezogenen Sonderzöllen vor. Sofern kein sektorbezogener Sonderzoll Anwendung findet und auch keine sonstige Ausnahme einschlägig ist, greift der länderbezogene Sonderzoll.
Das zollrechtliche Herkunftsland einer Ware bestimmt sich nach dem Ort, an dem die betroffene Ware ihre letzte wesentliche Umwandlung (Substantial Transformation) vollzogen hat. Eine Ware muss daher ihre letzte wesentliche Umwandlung in den USA vollzogen haben, um im zollrechtlichen Sinne als US-Erzeugnis eingestuft werden zu können.
Die Sonderzölle greifen zusätzlich zu den regulären Zollsätzen für die betroffene Ware. Sofern beispielsweise eine von den Stahlsonderzöllen betroffene Ware bereits einen regulären Zollsatz von 10 Prozent aufweist, wird diese Ware nunmehr mit 35 Prozent (10 Prozent regulärer Zollsatz plus 25 Prozent Stahlsonderzollsatz) verzollt.
Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernimmt die AHK USA keine Haftung für Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte und Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Inhalte getroffen werden. Für rechtssichere Auskünfte wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns für eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung.
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